Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma Borch Design
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§ 1 |
Im Geschäftsverkehr mit der Firma Borch Design gelten nur die nachfolgenden Bedingungen, und zwar für alle Verkäufe und sonstige Abschlüsse, ohne dass es einer jedesmaligen gesonderten Vereinbarung bedarf. Alle Preisangaben lauten in Euro und beinhalten bereits die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen.
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§ 2
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Angebote sind mangels anderer Vereinbarungen stets freibleibend. Angebote und Lieferung der Firma Borch Design setzen die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus. Für die Entscheidung über die Kreditwürdigkeit ist das Ermessen des Personals von der Firma Borch Design maßgebend. Sollte bis zur Lieferung oder nach Teillieferung die Kreditwürdigkeit nachträglich verneint werden, so ist die Firma Borch Design berechtigt für die Restlieferung Vorauskasse in einer von ihr zu bestimmenden angemessenen Frist zu verlangen und im Falle des Nichteingangs der Zahlung vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten und außerdem Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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§ 3 |
Alle Aufträge und Verkäufe bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abreden sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Soweit die gesonderte Auftragsbestätigung nicht gegeben wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Vereinbarungen, welche die hier vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise abändern, erfordern die ausdrückliche und schriftliche Bestätigung der Firma Borch Design. Treten während des Vertragsverhältnisses preiserhöhende Umstände irgendwelcher Art ein, wie Erhöhung der Preise der Lieferanten der Firma Borch Design, der Löhne, Frachten, Abgaben u.s.w. oder neue Belastungen dieser Art, so ist die Firma Borch Design berechtigt, die unter Berücksichtigung derartiger Erhöhung am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, ohne hiervon den Käufer vorher in Kenntnis zu setzen.
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§ 4
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Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an dem für ihn zu vervielfältigendem Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen können, die Haftung.
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§ 5
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Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers / Käufers. Ihm steht das Recht zu, die Ware vor dem Versand bei der Firma Borch Design zu prüfen und abzunehmen. Erfolg keine Abnahme, so gilt die Ware mit dem Versand als vertragsgemäß abgeliefert und übernommen. Bis zu einem Auftragswert von 150,00 € wird für Porto, Verpackung und Versand eine Pauschale von 7,25 € erhoben. Ab einem Auftragswert über 150,00 € erfolgt der Versand kostenfrei. Falls Abholung durch den Besteller/Käufer vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Ware ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Für Verlust oder Beschädigung von Originalen, die während der Bearbeitung oder bei der Aufbewahrung durch die Firma Borch Design entstehen, wird im Einzelfalle ein Ersatz bis zu einem Betrag von höchstens 15.000,00 € nach Maßgabe eines von der Firma Borch Design abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Schadenfälle sind der Firma Borch Design binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Die Firma Borch Design wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können. Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dergleichen auftreten, die deswegen vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnungen der verwendeten Materialien bzw. durch technische Parameter der Kopier- und Drucktechnik entstehen, bleiben vorbehalten. Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler an der von der Firma Borch Design gelieferten Ware sind nur sofort, spätesten aber innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung und in jedem Falle nur vor weiterer Verarbeitung zulässig. Eventuell versteckte Mängel müssen spätestens 3 Monate nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf der Reklamationsfrist erlischt jeder Anspruch. Beanstandungen sind in jedem Fall gegenüber der Firma Borch Design mit genauer Darstellung der Reklamation geltend zu machen. Mängelanzeigen werden nicht mehr anerkannt, wenn die Firma Borch Design eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht ehr ermöglicht werden kann. Im Rahmen der Gewährleistung besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Für den Fall zweimaligen Fehlschlagens hat der Besteller/Käufer wieder das Recht der Minderung oder Wandlung des Vertrages. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausge-schlossen.
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§ 6 |
Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Betriebseinschränkungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Betriebs- und Rohstoffen, durch Verkehrsstörungen oder ähnliches entstehen, entbinden die Firma Borch Design für die Dauer und den Umfang von der Lieferung, ohne dass wir zu Nachlieferung oder zum Schadenersatz verpflichtet sind. Im Übrigen werden die genannten Lieferfristen nach bestem Ermessen eingehalten. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche für etwaige verspätete oder Nichtlieferung besteht seitens des Besteller/Käufers nicht.
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§ 7
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Die Firma Borch Design behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen von der Firma Borch Design gegen den Besteller/Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Firma Borch Design in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen wird und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Borch Design zur Rücknahme der gelieferten Ware nach angemessener Fristsetzung berechtigt. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Kaufgegenstandes durch die Firma Borch Design liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrage nur dann vor, wenn dies die Firma Borch Design ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer die Firma Borch Design unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Besteller/Käufer tritt jedoch der Firma Borch Design bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware ab, die dem Besteller/Käufer aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller/Käufer auch nach der Abtretung der Forderung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Befugnis von der Firma Borch Design, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Die Firma Borch Design verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller/Käufer gegenüber der Firma Borch Design seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Firma Borch Design kann in den letztgenannten Fällen nach angemessener Fristsetzung verlangen, dass der Besteller/Käufer ihm die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner die Abtretung mitteilt. Der Besteller/Käufer verpflichtet sich bei seinen Verträgen mit seinen Kunden, soweit Vorbehaltsware von der Firma Borch Design betroffen ist, keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Die Verarbeitung oder Umbildung von gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware erfolgt stets im Auftrag der Firma Borch Design. Die Firma Borch Design verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Besteller/Käufer insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20% übersteigt. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die Firma Borch Design das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma Borch Design das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers/Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller/Käufer die Firma Borch Design anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller/Käufer verwahrt das so entstehende Allein- oder Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Firma Borch Design.
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§ 8 |
Rechnungen sind sofort zahlbar nach Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Sollte ein vom Besteller/Käufer angegebener Rechnungsempfänger nicht fristgemäß zahlen, so ist der Besteller/Käufer in jedem Fall verpflichtet, den entsprechenden Rechnungsbetrag an die Firma Borch Design auszugleichen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt, gilt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht binnen sieben Tagen nach der dritten und letzten Mahnung, so entfallen die eingeräumten Rabatte.
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§ 9
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Der Besteller/Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der Firma Borch Design nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Borch Design auf andere übertragen.
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§ 10
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Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
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§ 11
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Verstöße des Bestellers/Käufers gegen diese Lieferungs- und Verkaufsbedingungen berechtigen die Firma Borch Design ohne Stellung einer Nachfrist zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Alle weiteren Ansprüche der Firma Borch Design bleiben unbeschadet bestehen.
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§ 12 |
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Lübben. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Lübben. Die Firma Borch Design ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
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§ 13 |
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, diese Bestimmungen durch neue, dem ursprünglichen Zweck möglichst gleichwertige wirksame Vertragsbestimmungen zu ersetzen.
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